Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

Stand: 01. Juni 2025

PRÄAMBEL

Über die auf der Webseite https://www.workgenius.com/de/ betriebene Plattform (nachfolgend „Plattform„) bietet WorkGenius Unternehmen die Möglichkeit, die Leistungen von selbständigen professionellen Fachkräften (nachfolgend „Freelancer„) in Anspruch zu nehmen, um von den Unternehmen auf der Plattform eingestellte Aufträge (nachfolgend „Aufträge„) auszuführen. WorkGenius nutzt insbesondere künstliche Intelligenz, um aus dem Pool an auf der Plattform registrierten Freelancern durch vorrangig datengetriebenes Matching geeignete Freelancer für die Auftragsausführung zu identifizieren. Der Kunde kann auswählen, an welche Freelancer die einzelnen Aufträge vergeben werden sollen, wobei die Vergabe der Aufträge über WorkGenius erfolgt und WorkGenius Vertragspartner der beauftragten Freelancer wird. Die Plattform ermöglicht neben der Auftragsvergabe auch die Abwicklung der Aufträge und das Auftragsmanagement.

Der Kunde möchte die von WorkGenius über die Plattform angebotenen Leistungen für die Vergabe von Aufträgen an Freelancer, die Auftragsabwicklung und das Auftragsmanagement nutzen.

Zu diesem Zweck schließen die Parteien diesen Rahmenvertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Rahmenvertrag„).

1. VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Dieser Rahmenvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Nutzung der Plattform. WorkGenius wird insbesondere die in Ziffer 2 festgehaltenen Leistungen erbringen. Der Kunde wird die in Ziffer 6 vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Software Fee„) zahlen und die in Ziffer 7 festgehaltenen sonstigen Pflichten erfüllen.

1.2. Einzelheiten in Bezug auf den Umfang der zu beauftragenden Leistungen und die Vergütung für die Beauftragung der Freelancer mit der Ausführung der einzelnen Leistungen werden jeweils im Einzelfall zwischen WorkGenius und dem Kunden vereinbart (nachfolgend „Einzelvertrag„). Aus diesem Rahmenvertrag ergibt sich keine Verpflichtung der Parteien zum Abschluss von Einzelverträgen. Einzelheiten in Bezug auf den Abschluss von Einzelverträgen sind in Ziffer 3 geregelt.

1.3. Dieser Rahmenvertrag ist in Zusammenhang mit den jeweils geschlossenen Einzelverträgen abschließend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen WorkGenius und dem Kunden. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von diesem Rahmenvertrag oder den Einzelverträgen sind schriftlich zu vereinbaren.

1.4. Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen einer Regelung in diesem Rahmenvertrag und einer Regelung in einem Einzelvertrag hat die Regelung im Einzelvertrag in Bezug auf das jeweilige Auftragsverhältnis Vorrang; dies stellt jedoch keine Änderung des Rahmenvertrags dar und hat keine Auswirkungen auf andere Einzelverträge.

2. LEISTUNGEN VON WORKGENIUS

2.1. WorkGenius wird dem Kunden über die Plattform die Möglichkeit bieten, nach Maßgabe der Ziffer 3 Einzelverträge über die Vergabe von Aufträgen an auf der Plattform registrierte Freelancer zu schließen, die vergebenen Aufträge abzuwickeln und das Auftragsmanagement zu bündeln. Zu diesem Zweck kann der Kunde Aufträge auf der Plattform einstellen. WorkGenius ist gegenüber dem Kunden nicht selbst zur Erbringung der beauftragten Leistungen verpflichtet, sondern räumt dem Kunden lediglich die Möglichkeit zur Nutzung der Plattform in dem vereinbarten Umfang ein. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, WorkGenius im Rahmen von Einzelverträgen damit zu beauftragen, Verträge zur Ausführung der einzelnen Aufträge des Kunden mit den jeweils ausgewählten Freelancern schließen (nachfolgend „Freelancer-Verträge„). WorkGenius wird dem Kunden das vom

Freelancer erstellte Arbeitsergebnis (nachfolgend „Arbeitsergebnis„) nach Maßgabe der Ziffer 4.1 entweder direkt über den Freelancer oder über die Plattform zur Verfügung stellen. Die von WorkGenius für die Ausführung der Aufträge des Kunden beauftragten Freelancer werden ausschließlich auf selbständiger Basis tätig. Ein Angestellten verhältnis zwischen dem Freelancer und WorkGenius oder zwischen dem Freelancer und dem Kunden kommt nicht zustande.

2.2. Für die Nutzung der Plattform wird WorkGenius dem Kunden einen Kunden-Account einrichten, die Stammdaten des Kunden hinterlegen (z.B. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse für Rechnungen, Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Kontaktperson mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer) und dem Kunden für jeden Nutzer die Zugangsdaten für den Zugriff auf die Plattform (nachfolgend „Login-Daten„) per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Login-Daten behalten während der Laufzeit des Rahmenvertrags ihre Gültigkeit und sind nicht übertragbar.

2.3. Die von WorkGenius auf der Plattform bereitgestellten Leistungen umfassen insbesondere:

2.4. Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform durch den Kunden über das Internet mit den folgenden Basisfunktionen und einer (1) Nutzerlizenz:

Kunden-Dashboard zur Selbstverwaltung relevanter Informationen;

Skill-basiertes Matching und „Book a Genius“ (d.h. Einstellen von Aufträgen, vorrangig KI-unterstützte Identifizierung und Auswahl von Freelancern und Abschluss von Einzelverträgen über die Vergabe von Aufträgen an die ausgewählten Freelancer);

Automatisierte Bezahlung (d.h. Bezahlung der Freelancer über WorkGenius auf Grundlage der zwischen WorkGenius und den Freelancern geschlossenen Freelancer-Verträge);

Persönlicher Support per E-Mail, Support-Chat und Telefon, jeweils montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr (MEZ);

• • •

a. Bereitstellung von zusätzlichen Funktionen und Nutzerlizenzen in dem in Anlage 1 festgelegten Umfang (z.B. „Bring Your Own Freelancer“, Einrichtung von Expertenteams, zusätzliche Reporting-Funktionen, zusätzliche Funktionen zum Budget- und Teammanagement);

b. Zurverfügungstellung von Online-Speicherplatz zur Nutzung der Plattform;

c. Onboarding der vom Kunden benannten Nutzer und Erläuterung der wichtigsten Funktionen durch einen Mitarbeiter von WorkGenius im Rahmen einer Online-Schulung in dem in Anlage 1 festgelegten Umfang.

d. Der Zugriff des Kunden auf die Plattform erfolgt ausschließlich über den bereitgestellten Kunden-Account. Eine Übergabe der Software (z.B. durch Herunterladen der Software auf die Hardware des Kunden) ist nicht Vertragsbestandteil.

e. WorkGenius behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Nutzeroberflächen zu ändern. Soweit diese Änderungen die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden gegenüber dem von WorkGenius nach diesem Rahmenvertrag geschuldeten Leistungsumfang verbessern bzw. erweitern (z.B. neue Features oder Upgrades der Plattform) und die Änderung nicht mit einer Erhöhung der nach Maßgabe der Ziffer 6.1 geschuldeten Vergütung verbunden ist, kann WorkGenius solche Änderungen nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung vornehmen. Soweit es sich nicht um eine Verbesserung oder Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Kunden handelt, wird WorkGenius Änderungen nur vornehmen, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des Rahmenvertrags nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird; WorkGenius wird den Kunden rechtzeitig über entsprechende Änderungen informieren.

f. WorkGenius ist bestrebt, die Plattform über das Internet möglichst ununterbrochen abrufbar zu halten. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist eine ununterbrochene Abrufbarkeit der Plattform jedoch nicht geschuldet. WorkGenius gewährleistet insbesondere keinen Erfolg des jeweiligen Zugangs zur Plattform, soweit der

Zugang von Leistungen Dritter abhängt, derer sich WorkGenius nicht zur Erfüllung ihrer sich aus dem Plattformvertrag ergebenden Pflichten bedient (z.B. Access-Providern des Kunden).

g. Leistungsort für sämtliche von WorkGenius auf Grundlage dieses Rahmenvertrags zu erbringenden Leistungen ist Hamburg.

3. ABSCHLUSS VON EINZELVERTRÄGEN

3.1. Wenn der Kunde die Beauftragung eines Freelancers über die Plattform wünscht, wird er die Einzelheiten in Bezug auf den gewünschten Auftrag in einem auf der Plattform bereitgestellten Auftragsformular eingeben. Dafür ist erforderlich, dass der Kunde insbesondere Angaben zu dem gewünschten Leistungsumfang, den gewünschten Arbeitsergebnissen, den Ausführungsfristen, den erforderlichen Qualifikationen des Freelancers und dem Budget für den Auftrag macht. Vor dem Abschluss eines Einzelvertrags kann der Kunde einen eingestellten Auftrag jederzeit löschen oder nach seinen Bedürfnissen anpassen.

3.2. WorkGenius wird dem Kunden geeignete Freelancer für die Ausführung des Auftrags vorschlagen. Mit den Vorschlägen werden dem Kunden jeweils die wesentlichen Qualifikationen, die Verfügbarkeit, die bisherige Bewertung durch andere Nutzer der Plattform sowie der Stundensatz des jeweiligen Freelancers für die Ausführung des Auftrags angezeigt. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, den gewünschten Freelancer auszuwählen. Zur Evaluierung der möglichen Zusammenarbeit hat der Kunde vorab die Möglichkeit, über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle mit den vorgeschlagenen Freelancern zu kommunizieren.

3.3. Die Auswahl des Freelancers durch den Kunden stellt das Angebot des Kunden an WorkGenius über den Abschluss eines Einzelvertrags über die Beauftragung eines Freelancers zu den angezeigten Konditionen dar. Der Einzelvertrag kommt zustande, wenn WorkGenius den Auftrag über die Plattform bestätigt. WorkGenius wird einen entsprechenden Freelancer-Vertrag nach den vom Kunden gemachten Vorgaben mit dem ausgewählten Freelancer schließen. Die Abwicklung des Freelancer-Vertrags – insbesondere in Bezug auf die Rechnungstellung und Bezahlung – obliegt WorkGenius.

3.4. WorkGenius übernimmt gegenüber dem Kunden keine Garantie oder sonstige Gewähr dafür, dass sich ein Freelancer zur Übernahme des Auftrags findet und macht keine Zusicherung darüber, dass für jeden offenen Auftrag ein Einzelvertrag geschlossen wird und die Beauftragung eines Freelancers durch WorkGenius erfolgt. Findet sich innerhalb der vom Kunden bei der Einstellung genannten Ausführungsfrist oder Fälligkeit kein geeigneter Freelancer, der bereit ist, den Auftrag des Kunden zu übernehmen, deaktiviert WorkGenius den Auftrag auf der Plattform und setzt den Kunden davon in Kenntnis. Der Kunde hat die Möglichkeit, den deaktivierten Auftrag einzusehen und bei Bedarf erneut auf der Plattform einzustellen. WorkGenius wird den deaktivierten Auftrag für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten archivieren, den Auftrag nach Ablauf der Archivierungsfrist löschen und den Kunden davon in Kenntnis setzen.

4. AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS UND QUALITÄT DES ARBEITSERGEBNISSES

4.1. Je nach Leistungsumfang des jeweiligen Auftrags wird WorkGenius den Freelancer beauftragen, das nach Maßgabe des Freelancer-Vertrags geschuldete Arbeitsergebnis entweder dem Kunden direkt zur Verfügung zu stellen oder das Arbeitsergebnis auf der Plattform hochzuladen; im letzteren Fall stellt WorkGenius dem Kunden das vom Freelancer gelieferte Arbeitsergebnis über die Plattform zum Download zur Verfügung. WorkGenius wird sicherstellen, dass der Freelancer dem Kunden nach Maßgabe der Ziffer 8.4 die Urheber- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen überträgt bzw. einräumt.

4.2. Für die Qualität des zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisses ist der vom Kunden ausgewählte und von WorkGenius beauftragte Freelancer verantwortlich. WorkGenius schuldet lediglich die Beauftragung des

Freelancers entsprechend der von Kunden erteilten Weisungen und auf Grundlage des auf der Plattform zur Verfügung gestellten, vorrangig KI-unterstützten Auswahlprozesses. WorkGenius ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, dass vom Freelancer gelieferte Arbeitsergebnis zu überprüfen und/oder abzunehmen. Etwaige Beanstandungen in Bezug auf die Ausführung des Auftrags oder die Qualität des Arbeitsergebnisses hat der Kunde unverzüglich gegenüber WorkGenius anzuzeigen. Anderenfalls wird der Kunde per E-Mail oder über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Bestätigungsfunktion gegenüber WorkGenius bestätigen, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt ist. Soweit der Freelancer-Vertrag dem Werkvertragsrecht unterliegt oder eine Abnahme vereinbart ist, erfolgt die Abnahme auch im Verhältnis zwischen WorkGenius und dem Freelancer durch die Abnahmebestätigung des Kunden. Die Leistungen gelten jedoch auch ohne Bestätigung des Kunden als abgenommen, wenn das Arbeitsergebnis übermittelt worden ist und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe eines nicht nur unwesentlichen und tatsächlich bestehenden – bzw. zumindest aus objektiver Sicht naheliegenden – Mangels verweigert hat oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis bereits vor der Bestätigung über die Abnahme nutzt. Im Fall von Beanstandungen oder zeitlichen Verzögerungen wird WorkGenius in angemessener Weise darauf hinwirken, dass der Freelancer etwaige Nachbesserungen im erforderlichen Umfang erbringt und wird dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den Freelancer aus der Schlechterfüllung des Freelancer-Vertrag abtreten.

4.3. Für die Einhaltung der vom Kunden im Rahmen eines Auftrags vorgegebenen Ausführungsfrist ist der vom Kunden ausgewählte und von WorkGenius beauftragte Freelancer verantwortlich. Wenn der Freelancer vereinbarte Ausführungsfristen nicht einhalten kann, wird er den Kunden über die Plattform unverzüglich informieren und gleichzeitig eine neue voraussichtliche Ausführungsfrist mitteilen.

4.4. Der Freelancer wird nach Maßgabe der Vereinbarungen im jeweiligen Einzel- bzw. Freelancer-Vertrag im regelmäßigen Turnus Timesheets über die geleisteten Stunden einreichen. Es obliegt dem Kunden, die vom Freelancer eingereichten Timesheets über die geleisteten Stunden zu prüfen und innerhalb einer Frist von einer (1) Woche entweder freizugeben oder abzulehnen. Freigegebene Timesheets werden der Abrechnung der Vergütung aus den Einzelverträgen nach Maßgabe von Ziffer 6.2 zugrunde gelegt. Falls der Kunde die eingereichten Timesheets nicht oder nicht vollständig freigibt, wird dem Kunden und dem Freelancer über die Plattform die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme zu den nicht freigegebenen Stunden abzugeben. Soweit kein Einvernehmen zwischen dem Kunden und dem Freelancer über die Angemessenheit des Umfangs der geleisteten Stunden erzielt werden kann, werden der Vergütung grundsätzlich alle vom Freelancer eingereichten Stunden zugrunde gelegt. Dies gilt nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die eingereichte Stundenzahl überhöht ist oder Leistungen erbracht wurden, die vom Freelancer-Vertrag nicht umfasst waren. In diesem Fall wird der Vergütung eine entsprechend gekürzte Stundenzahl zugrunde gelegt.

4.5. Der Kunde wird nach jeder Ausführung eines auf Grundlage eines Einzelvertrags vergebenen Auftrags eine Bewertung des Freelancers abgeben, der den Auftrag ausgeführt hat. Diese Bewertung des Freelancers wird in die künftigen Auswahlprozesse über die Plattform einfließen.

5. QUALIFIKATION DES FREELANCERS UND KOMMUNIKATION

5.1. Die Registrierung als Freelancer setzt voraus, dass der Freelancer geeignete Angaben zu seinen Qualifikationen macht und anhand aussagekräftiger Unterlagen nachweist. WorkGenius ist gegenüber dem Kunden zu einer Verifizierung der vom Freelancer gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen und Nachweise nur dann verpflichtet, wenn sich WorkGenius der Verdacht aufdrängt, dass diese Angaben, Unterlagen oder Nachweise nicht korrekt sind.

5.2. Der Kunde kann durch bestimmte Voreinstellungen beeinflussen, welche Freelancer für die Bearbeitung seiner Aufträge vorgeschlagen werden (z.B. durch die Angabe einer Mindestbewertung durch andere Nutzer der Plattform).

5.3. Vor und während der Ausführung des Auftrags hat der Kunde die Möglichkeit, über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle mit den vorgeschlagenen Freelancern zu kommunizieren.

6. VERGÜTUNG

6.1. Als Gegenleistung für die von WorkGenius eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung der Plattform zahlt der Kunde eine monatliche Software Fee in der in Anlage 1 angegebenen Höhe an WorkGenius. Die Höhe der Software-Fee hängt von dem nach Maßgabe der Anlage 1 vereinbarten Leistungsumfang ab. Die Software-Fee wird jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.

6.2. Als Gegenleistung für die Vergabe von Aufträgen an Freelancer auf Grundlage der geschlossenen Einzelverträge zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung an WorkGenius. Die vom Kunden an WorkGenius zu zahlende Vergütung berechnet sich auf Grundlage der zwischen WorkGenius und dem Kunden vereinbarten Stundensätze für die Ausführung des Auftrags durch den Freelancer. Von der Vergütung behält WorkGenius die Differenz zwischen der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung und der mit dem Freelancer auf Grundlage des Freelancer-Vertrags vereinbarten Vergütung als Provisionsanteil (nachfolgend „Provisionsanteil„) ein. WorkGenius wird die vom Kunden auf Grundlage der Einzelverträge zu zahlende Vergütung abzüglich des Provisionsanteils und Zug-um-Zug gegen Lieferung des Arbeitsergebnisses an den Freelancer auszahlen.

6.3. WorkGenius wird dem Kunden die auf Grundlage dieses Rahmenvertrags und den Einzelverträgen geschuldete Vergütung zum Fälligkeitszeitpunkt in Rechnung stellen. Dabei behält sich WorkGenius vor, die Vergütung für mehrere Einzelverträge sowie die Software-Fee ggf. in monatlichen Sammelrechnungen abzurechnen. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu bezahlen.

6.4. Soweit Vorkasse vereinbart ist, kann WorkGenius die Vergabe von Aufträgen an Freelancer davon abhängig machen, dass die nach Maßgabe der Einzelverträge geschuldete Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf dem Konto von WorkGenius eingegangen ist oder dass der Kunde einen ausreichenden Betrag vorab eingezahlt hat (nachfolgend „Creditline„). Im Fall der Inanspruchnahme einer Creditline verringert sich die Creditline jeweils um den vom Kunden an WorkGenius geschuldeten Betrag. Die Zahlung der Vorkasse sowie die Einzahlung von Beträgen zur Einrichtung oder Erhöhung einer Creditline ist per gängiger Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal möglich.

6.5. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.6. Mit Ablauf vereinbarter Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz – derzeit neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – zu verzinsen. Darüber hinaus ist WorkGenius berechtigt, eine Verzugskostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 brutto geltend zu machen. WorkGenius behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor, auf den die Verzugskostenpauschale anzurechnen ist. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.

6.7. Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. SONSTIGE PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte wie insbesondere die Leistungsbeschreibung der zu vergebenden Aufträge sowie etwaige an den Freelancer erteilte Weisungen vollumfänglich verantwortlich. Sollte sich aufgrund der vom Kunden eingestellten Beschreibung kein geeigneter Freelancer für die Ausführung eines Auftrags finden, obliegt es dem Kunden, die Beschreibung des Auftrags ggf. anzupassen, um die Such- und Matchingkriterien zu verändern. WorkGenius trifft keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung der Eignung des vom Kunden beauftragten Leistungsumfangs für den vom Kunden verfolgten Zweck und wird selbst keine auftragsbezogenen Mitwirkungshandlungen erbringen oder auftragsbezogene Weisungen an den Freelancer erteilen, die über die vom Kunden eingestellten und auf der Plattform verfügbar gemachten Inhalte hinausgehen.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, möglichst genaue Angaben in Bezug auf den auszuführenden Auftrag zu machen (z.B. in Bezug auf das gewünschte Arbeitsergebnis, die Ausführungsfrist und Fälligkeitszeitpunkt für das Arbeitsergebnis sowie das Budget für den zu vergebenden Auftrag), dem Freelancer bei Bedarf erforderliche Weisungen zu erteilen und gegenüber dem Freelancer alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die für die Ausführung des Auftrags durch den Freelancer erforderlich sind. Der Kunde hat gegenüber dem von WorkGenius beauftragten Freelancer jedoch – soweit dies nicht im Einzelfall aufgrund der Natur des Auftrags ausnahmsweise erforderlich ist (z.B. aufgrund der Notwendigkeit der Anwesenheit des Freelancers bei Veranstaltungen des Kunden) – keine Weisungsbefugnis hinsichtlich von dessen Tätigkeitsort und Einsatzzeit.

7.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und die Ausführung der vom Kunden gewünschten Aufträge gesetzlich zulässig ist. Der Kunde stellt WorkGenius von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen WorkGenius wegen einer Verletzung ihrer Rechte und/oder Verstöße gegen geltende gesetzliche Vorgaben durch die vom Kunden eingestellten Inhalte gegen WorkGenius geltend machen. Der Kunde übernimmt alle WorkGenius aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter und/oder von Verstößen gegen geltende gesetzliche Vorgaben entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von WorkGenius bleiben unberührt.

7.4. Der Kunde wird seine Login-Daten geheim halten und den Zugang zu seinem Kunden-Account sorgfältig sichern. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Kunden-Account nur sorgfältig und nach Maßgabe dieses Rahmenvertrags zu nutzen. Insbesondere ist der Zugang zum Kunden-Account nur denjenigen Mitarbeitern des Kunden gestattet, für die Nutzerlizenzen erworben worden sind. Die Login-Daten dürfen nicht mit anderen Mitarbeitern geteilt werden. Es steht nur die Anzahl an Nutzerlizenzen zur Verfügung, die nach Maßgabe der Ziffer 2.3 b) zwischen WorkGenius und dem Kunden vereinbart worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, WorkGenius umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Kunden-Account von Dritten missbraucht wurde. Sobald WorkGenius von einer unberechtigten Nutzung des Kunden-Accounts Kenntnis erlangt, wird WorkGenius den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. WorkGenius behält sich das Recht vor, die Login-Daten des Kunden zu ändern; in einem solchen Fall wird WorkGenius den Kunden hierüber unverzüglich per E-Mail informieren.

8. UHRHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

8.1. Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von WorkGenius erstellte Werke (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) verbleibt allein bei WorkGenius.

8.2. WorkGenius räumt dem Kunden mit Abschluss des Rahmenvertrags ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht ein, die Plattform nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke während der Laufzeit des Rahmenvertrages zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

8.3. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen Medien oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von WorkGenius nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §§ 12 bis 27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenständen steht ausschließlich WorkGenius zu, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

8.4. WorkGenius wird durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Freelancer sicherstellen, dass der Freelancer dem Kunden an den zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnissen mit Zahlung der Freelancer-Vergütung das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizensierbare Recht einräumt, die Arbeitsergebnisse für seine Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, mit anderen Programmen und Materialien zu verbinden sowie an Dritte zu übertragen. Die Sicherstellung der Einräumung der vorstehenden Rechte erstreckt sich – soweit rechtlich möglich – ebenfalls auf vorbestehende Werke, insbesondere Know-how, Methoden oder andere Werkzeuge, welche der Freelancer auf Grundlage des Freelancer-Vertrags zur Erzielung des Arbeitsergebnisses verwendet.

9. RECHTE VON WORKGENIUS ZUR LÖSCHUNG VON INHALTEN, SPERRUNG DES KUNDEN-ACCOUNTS, ETC.

9.1. WorkGenius ist dazu berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Kunde gegen diesen Rahmenvertrag, die Vereinbarungen aus den Einzelverträgen, gesetzliche Bestimmunen oder gegen Rechte Dritter verstößt oder konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß bestehen oder wenn WorkGenius ein sonstiges berechtigtes Interesse hat: (a) Löschen oder Deaktivieren von Inhalten, die vom Kunden auf der Plattform eingestellt worden sind (insbesondere Löschen oder Deaktivieren von eingestellten Aufträgen), (b) Verwarnung des Kunden, (c) Einschränkung der Nutzung der Plattform durch den Kunden, (d) vorläufige Sperrung des Kunden-Accounts und (e) außerordentliche Kündigung dieses Rahmenvertrags und endgültige Sperrung des Kunden-Accounts.

9.2. Bei der Wahl der Maßnahme wird WorkGenius in angemessenem Umfang die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. WorkGenius wird den Kunden über die Maßnahme per E-Mail informieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

10. ABWERBEVERBOT

10.1. Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach der Beendigung dieses Rahmenvertrags darf der Kunde einen auf der Plattform registrierten Freelancer außerhalb der Plattform nur gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung an WorkGenius beauftragen. Dies gilt auch im Falle einer indirekten Beauftragung im Falle der Vermittlung des Freelancers an andere, insbesondere verbundene Unternehmen. Die an WorkGenius geschuldete Vergütung beträgt 27,5% des Netto-Tagessatzes über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Auftrags, der unter Umgehung von WorkGenius zustande gekommen ist.

10.2. Übernimmt der Kunde auf der Plattform von WorkGenius registrierte Freelancer während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Beendigung dieses Rahmenvertrags dauerhaft in eine abhängige Festanstellung, hat der Kunde eine Einmalzahlung an WorkGenius zu entrichten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde einen Mitarbeiter von WorkGenius abwirbt und in eine Festanstellung übernimmt. Die Berechnung wird nach der folgenden Staffelung anhand des Bruttojahresgehalts berechnet:

Anzahl der geleisteten Stunden über WorkGenius Placement Fee (in % des Bruttojahresgehalts) Anzahl der geleisteten Stunden über WorkGenius Placement Fee (in % des Bruttojahresgehalts)
1–167 24% 1001–1167 12%
168–333 22% 1168–1333 10%
334–500 20% 1334–1500 8%
501–667 18% 1501–1667 6%
668-833 16% 1668–1833 4%
834 14% 1834+ 2%

1. Die jeweilige Vergütung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Beauftragung bzw. nach Abschluss des Anstellungsvertrags zur Zahlung an WorkGenius fällig.

2. Die Regelungen nach Maßgabe dieser Ziffer 10 gelten nicht für die Abwerbung von Freelancern, mit denen der Kunde bereits vor der Registrierung des Freelancers außerhalb der Plattform zusammengearbeitet hat und die sich auf Initiative des Kunden im Rahmen der „Bring Your Own Freelancer“-Funktion auf der Plattform registriert haben.

11. HAFTUNG VON WORKGENIUS

11.1. Soweit sich aus diesem Rahmenvertrag einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet WorkGenius bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2. Auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund haftet WorkGenius bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WorkGenius – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für

(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

(b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und darüber hinaus der Höhe nach maximal auf 125% des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt.

11.3. In Bezug auf die über die Plattform vergebenen Aufträge haftet WorkGenius ausschließlich für die nach Maßgabe dieses Rahmenvertrags geschuldeten Leistungen, d.h. insbesondere für die ordnungsgemäße Vorauswahl von geeigneten Freelancern über die vorrangig KI-unterstützten Prozesse und Abschluss von Einzelverträgen mit den vom Kunden ausgewählten Freelancern gemäß den Vorgaben des Kunden. WorkGenius übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die Art und Weise der Ausführung der beauftragten Leistungen durch die Freelancer.

11.4. Für von WorkGenius nicht verschuldete Störungen der Internetverfügbarkeit übernimmt WorkGenius keine Haftung.

11.5. Wenn der Kunde aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von WorkGenius einen Datenverlust erleidet und die Wiederbeschaffung der Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung des Kunden nicht möglich ist oder wesentlich erschwert wird, ist die Haftung von WorkGenius der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

11.6. Die Haftung erstreckt sich nicht auf die Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der von WorkGenius über die Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Kunden verursacht worden ist.

11.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von WorkGenius.

11.8. Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites etc. Dritter gegeben ist (z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks), haftet WorkGenius weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit noch für den Inhalt dieser Datenbank oder Dienste.

12. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

12.1. Die Parteien verpflichten sich, über Geschäftsgeheimnisse und andere geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, die ihnen im Rahmen der Durchführung und des Abschlusses des Rahmenvertrags und von Einzelverträgen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und ihre Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. WorkGenius wird insbesondere auch die beauftragten Freelancer entsprechend dieser Ziffer 12.1 zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach der Beendigung dieses Rahmenvertrags fort.

12.2. Pressemitteilungen oder andere öffentliche Bekanntmachungen über die nach diesem Rahmenvertrag und/oder einem Einzelvertrag bestehenden vertraglichen Beziehungen sind nur mit vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei zulässig. Der Kunde stimmt bereits jetzt der Veröffentlichung seines Namens bzw. seiner Firma sowie der Verwendung seines Logos durch WorkGenius zu Werbe- oder Marketingzwecken als Referenz für die von WorkGenius erbrachten Leistungen zu.

12.3. Die Parteien werden personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Sofern WorkGenius zwecks Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Für die Nutzung der Plattform gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von WorkGenius, die unter https://www.workgenius.com/de/datenschutz abrufbar ist.

13. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

13.1. Dieser Rahmenvertrag wird für eine wird für eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht eine der Parteien den Rahmenvertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Die Beendigung dieses Rahmenvertrags lässt die Wirksamkeit der nach Maßgabe dieses Rahmenvertrags geschlossenen Einzelverträge unberührt. Sofern der Kunde Aufträge auf der Plattform eingestellt hat, die bei der Beendigung dieses Rahmenvertrags noch nicht vergeben worden sind, wird WorkGenius diese Aufträge zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Rahmenvertrags von der Plattform löschen.

13.3. WorkGenius ist berechtigt, nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung dieses Rahmenvertrags und vollständiger Abwicklung aller über die Plattform geschlossenen Einzelverträge und Ausführung der entsprechenden Freelancer-Verträge die Login-Daten des Kunden zu sperren und sämtliche Daten zu löschen, die der Kunde auf der Plattform eingestellt hat. WorkGenius wird jedoch solche Daten weiterhin speichern, die für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke erforderlich sind.

13.4. WorkGenius ist berechtigt, etwaige ausstehende Forderungen gegen den Kunden von einer vom Kunden eingerichteten Creditline abzuziehen. Verbleibende Beträge werden nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung dieses Rahmenvertrags und vollständiger Abwicklung aller über die Plattform geschlossenen Einzelverträge und Ausführung der entsprechenden Freelancer-Verträge an den Kunden ausgezahlt.

13.5. Alle Regelungen aus diesem Rahmenvertrag in Bezug auf die Nutzung der Plattform zum Zweck der Abwicklung der bereits geschlossenen Einzelverträge gelten bis zur endgültigen Sperrung seiner Login-Daten fort. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, bis zur endgültigen Sperrung seines Kunden-Accounts die Vergütung aus den Einzelverträgen sowie die anteilige Software-Fee an WorkGenius zu entrichten.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

14.2. Jede Partei ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Rahmenvertrag einschließlich sämtlicher auf Grundlage dieses Rahmenvertrags geschlossener Einzelverträge mit Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte zu übertragen. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

14.4. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

14.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. WorkGenius ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden gerichtlich gegen den Kunden vorzugehen.