Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Freelancer

zur Nutzung der WorkGenius-Plattform

Gültig ab: 01.03.2026

1. Vertragsgegenstand

1.1 Über die auf der Website https://www.workgenius.com/de/ betriebene Plattform (nachfolgend „Plattform") bietet die WorkGenius GmbH, Gerhofstraße 10–12, 20354 Hamburg (nachfolgend „WorkGenius"), Unternehmen (nachfolgend „Kunden") die Möglichkeit, die Dienste selbstständig tätiger Fachkräfte (nachfolgend „Freelancer") in Anspruch zu nehmen, um von den Kunden auf der Plattform eingestellte Aufträge (nachfolgend „Aufträge") zu erfüllen. Zur Vergabe der Aufträge nutzt WorkGenius vorrangig Künstliche Intelligenz und datengestütztes Matching, um geeignete Freelancer aus dem Pool der auf der Plattform registrierten Freelancer zu identifizieren. Der Kunde kann auswählen, welchem Freelancer die einzelnen Aufträge erteilt werden. In diesem Prozess werden die Aufträge über WorkGenius vergeben, wobei WorkGenius zum Vertragspartner der ausgewählten Freelancer wird. Neben der Vergabe von Aufträgen ermöglicht die Plattform auch deren Abwicklung und Verwaltung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Freelancer (nachfolgend „AGB") regeln – vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Individualvereinbarung – die Bedingungen für das Nutzungsverhältnis zwischen WorkGenius und dem Freelancer sowie die Erteilung und Abwicklung einzelner Aufträge. Das Nutzungsverhältnis kommt mit der Registrierung des Freelancers auf der Plattform zustande. Ein verbindlicher Auftrag entsteht mit der Bestätigung durch WorkGenius über die Plattform gemäß Ziffer 3.2. Die Einzelheiten zu Leistungsumfang und Vergütung richten sich nach den bei Auftragserteilung auf der Plattform angezeigten und bestätigten Konditionen.

1.3 Diese AGB sind abschließend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Freelancers werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Ergänzende Vereinbarungen und sonstige Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.

1.4 WorkGenius wird den Freelancer über Änderungen dieser AGB schriftlich informieren. Mit der Annahme eines Auftrags nach Inkrafttreten geänderter AGB stimmt der Freelancer deren Geltung zu. Andernfalls gelten Änderungen hinsichtlich des Nutzungsverhältnisses spätestens nach Ablauf von sechs (6) Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung als vereinbart, sofern der Freelancer nicht vorher schriftlich widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behält sich WorkGenius das Recht vor, das Nutzungsverhältnis gemäß Ziffer 12 zu beenden. WorkGenius wird den Freelancer mit der Änderungsmitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.

1.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen einer Bestimmung dieser AGB und den bei Auftragserteilung bestätigten auftragsspezifischen Konditionen haben die auftragsspezifischen Konditionen in Bezug auf den jeweiligen Auftrag Vorrang. Dies stellt keine Änderung dieser AGB dar und hat keine Auswirkungen auf andere Aufträge.

2. Leistungen von WorkGenius

2.1 Über die Plattform bietet WorkGenius Freelancern die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen auf freiberuflicher Basis anzubieten und Aufträge auszuführen. Der Freelancer stellt das von ihm erstellte Arbeitsergebnis (nachfolgend „Arbeitsergebnis") – je nach vereinbartem Leistungsumfang – entweder direkt dem Kunden zur Verfügung oder lädt es auf die Plattform hoch, von wo es an den Kunden weitergeleitet wird. Im Gegenzug erhält der Freelancer die vereinbarte Vergütung gemäß Ziffer 8 dieser AGB.

2.2 Die Nutzung der Plattform ist nur möglich, wenn der Freelancer im Rahmen seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Freelancer und WorkGenius oder zwischen dem Freelancer und dem Kunden wird nicht begründet.

2.3 Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung des Freelancers erforderlich. Hierfür sind Vor- und Nachname, ggf. Unternehmen, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Adresse und E-Mail-Adresse anzugeben. Die Anmeldung erfolgt über Benutzername und Passwort (nachfolgend „Zugangsdaten"). Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar. Jeder Freelancer darf sich nur einmal registrieren.

2.4 Die von WorkGenius auf der Plattform erbrachten Leistungen umfassen insbesondere:

(a) Ermöglichung der Plattformnutzung über das Internet mit folgenden Grundfunktionen und einer (1) Nutzerlizenz:

  • Freelancer-Dashboard zur eigenständigen Verwaltung relevanter Informationen
  • Erstellung eines Freelancer-Profils
  • Kompetenzbasiertes Matching durch vorwiegend KI-gestützte Identifikation und Vorauswahl von Freelancern sowie Auftragserteilung
  • Automatisierte Bezahlung (unabhängig vom Zahlungseingang des Kunden)
  • Zusätzliche Auftragsabwicklungsfunktionen (z. B. Stundenerfassung, Upload von Arbeitsergebnissen)
  • Persönlicher Support per E-Mail, Support-Chat und Telefon, Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr (MEZ)

(b) Bereitstellung von Online-Speicherplatz für die Nutzung der Plattform.

2.5 Der Zugang zur Plattform erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Freelancer-Konto. Eine Übertragung der Software ist nicht Vertragsgegenstand.

2.6 WorkGenius behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform zu ändern. Änderungen, die keine Verbesserung oder Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten darstellen, werden dem Freelancer mindestens sechs (6) Wochen vor Umsetzung schriftlich mitgeteilt.

2.7 WorkGenius ist bestrebt, den Zugang zur Plattform so unterbrechungsfrei wie möglich aufrechtzuerhalten. Eine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit kann aufgrund der technischen Natur des Internets nicht garantiert werden.

2.8 Erfüllungsort für alle Leistungen von WorkGenius ist Hamburg. Der Erfüllungsort für die vom Freelancer zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den bei Auftragserteilung bestätigten Konditionen.

3. Auftragserteilung

3.1 Kunden können Aufträge auf der Plattform einstellen. WorkGenius nutzt datengestütztes Matching, um geeignete Freelancer zu identifizieren. Der Kunde gibt hierfür Angaben zu Leistungsumfang, gewünschten Arbeitsergebnissen, Ausführungsfristen, erforderlichen Qualifikationen und Budget an.

3.2 Wenn der Freelancer über geeignete Erfahrungen verfügt, wird WorkGenius ihn benachrichtigen. Der Freelancer kann sich bewerben und seinen Stundensatz angeben. Dies stellt ein Angebot des Freelancers an WorkGenius zur Übernahme des Auftrags dar. WorkGenius ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Freelancer dem Kunden vorzuschlagen. Betraut der Kunde den Freelancer mit dem Auftrag, bestätigt WorkGenius den Auftrag über die Plattform – damit kommt ein verbindlicher Auftrag zustande.

3.3 WorkGenius übernimmt keine Garantie, dass über die Plattform geeignete Aufträge für den Freelancer gefunden werden oder dass Aufträge erteilt werden. Weder WorkGenius noch der Kunde sind zur Erteilung von Aufträgen verpflichtet.

4. Ausführung des Auftrags und Qualität des Arbeitsergebnisses

4.1 Der Freelancer bearbeitet den Auftrag gemäß den Kundenvorgaben und stellt das Arbeitsergebnis – je nach vereinbartem Leistungsumfang – entweder direkt dem Kunden zur Verfügung oder lädt es auf die Plattform hoch. Mit der Bereitstellung räumt der Freelancer dem Kunden die Urheber- und Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis gemäß Ziffer 7.4 ein.

4.2 Weder WorkGenius noch der Kunde sind berechtigt, dem Freelancer hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit Weisungen zu erteilen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aufgrund der Art des Auftrags ausdrücklich erforderlich (z. B. Anwesenheitspflicht bei Kundenveranstaltungen).

4.3 Vom Kunden festgelegte Liefertermine sind verbindlich. Kann der Freelancer Fristen nicht einhalten, informiert er den Kunden unverzüglich über die Plattform und vereinbart einen neuen voraussichtlichen Liefertermin.

4.4 Soweit der Auftrag dem Werkvertragsrecht unterliegt, ist die Abnahme durch den Kunden für den Gefahrenübergang maßgeblich. Der Auftrag gilt auch ohne ausdrückliche Bestätigung als abgenommen, wenn das Arbeitsergebnis übermittelt wurde und der Kunde nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang unter Angabe eines konkreten Mangels widerspricht oder das Ergebnis bereits nutzt.

4.5 Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts. WorkGenius behält sich das Recht vor, Mängelansprüche an den Kunden abzutreten. Der Freelancer stimmt einer solchen Abtretung hiermit zu und verpflichtet sich, WorkGenius auf erstes Anfordern umfassend freizustellen.

4.6 Der Freelancer reicht regelmäßig Stundenzettel ein, die vom Kunden geprüft und freigegeben werden. Bei Uneinigkeit über die Stundenzahl richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach allen eingereichten Stunden, außer es liegen objektive Anhaltspunkte für überhöhte Stundenzahlen oder nicht vereinbarte Leistungen vor.

4.7 Die Leistung des Freelancers wird nach jeder Auftragsausführung durch den Kunden bewertet und bei künftigen Auswahlprozessen berücksichtigt.

4.8 Bei vertragswidriger Ausführung eines Auftrags behält sich WorkGenius das Recht vor, den Freelancer von weiteren Aufträgen über die Plattform auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei wiederholter Schlechtleistung, erheblichen Mängeln oder erheblichen Kundenbeschwerden.

5. Qualifikationen, öffentliches Profil und Kommunikation

5.1 Die Registrierung setzt voraus, dass der Freelancer geeignete Angaben zu seinen Qualifikationen macht und diese durch relevante Unterlagen nachweist. Der Freelancer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

5.2 Der Kunde kann durch Anpassung von Standardeinstellungen Einfluss darauf nehmen, welche Freelancer für seine Aufträge vorgeschlagen werden (z. B. durch Angabe einer Mindestbewertung).

5.3 Über die Funktion „Talent Profile Sharing" kann der Freelancer ein Profil erstellen und per HTML-Link mit Dritten teilen. Umfang der Freigabe und enthaltene personenbezogene Daten können individuell eingestellt werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

5.4 Vor und während der Ausführung des Auftrags kann der Kunde über die auf der Plattform bereitgestellten Kommunikationskanäle mit dem Freelancer kommunizieren.

6. Sonstige Pflichten und Haftung des Freelancers

6.1 Der Freelancer ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte – insbesondere seine Qualifikationsangaben und die gelieferten Arbeitsergebnisse – vollumfänglich verantwortlich. WorkGenius ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen.

6.2 Es liegt in der Verantwortung des Freelancers, fehlende Informationen über die Kommunikationskanäle der Plattform anzufordern und den Kunden auf erforderliche Mitwirkungshandlungen hinzuweisen.

6.3 Der Freelancer stellt sicher, dass eingestellte Inhalte und Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind oder die Rechte gemäß Ziffer 7.4 übertragen werden können, und dass er bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen einhält.

6.4 Der Freelancer hält seine Zugangsdaten geheim und sichert seinen Account sorgfältig. Er informiert WorkGenius unverzüglich bei Anzeichen einer missbräuchlichen Nutzung seines Kontos durch Dritte.

6.5 Der Freelancer ist für die Einhaltung der für ihn geltenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

6.6 Der Freelancer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen und stellt WorkGenius insbesondere von allen Ansprüchen frei, die aufgrund schuldhafter Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung eines Auftrags, schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter oder schuldhafter Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

6.7 Der Freelancer unterhält im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 50.000 EUR. Auf Anfrage weist er WorkGenius einen entsprechenden Versicherungsnachweis vor und tritt Ansprüche gegen den Versicherer im Schadensfall an WorkGenius oder den Kunden ab.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Das Urheberrecht und das ausschließliche Nutzungsrecht an von WorkGenius erstellten Werken (Internetseiten, Skripten, Programmen, Grafiken) verbleiben ausschließlich bei WorkGenius.

7.2 WorkGenius räumt dem Freelancer mit der Registrierung ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Plattform für eigene Zwecke während des Nutzungsverhältnisses ein. Rechte nach §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

7.3 Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Plattformelementen in anderen Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung von WorkGenius nicht gestattet. WorkGenius steht das umfassende Urheberrecht mit allen Rechten gemäß §§ 12 bis 27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erstellten Unterlagen zu, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

7.4 Der Freelancer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an Dritte zu übertragen. Diese Rechteeinräumung erstreckt sich – soweit rechtlich möglich – auch auf vorbestehende Werke (insbesondere Know-how, Methoden oder sonstige Werkzeuge), die der Freelancer zur Erzielung der Arbeitsergebnisse einsetzt. Soweit eine direkte Rechteeinräumung an den Kunden nicht möglich ist, überträgt der Freelancer die Rechte an WorkGenius zur vollumfänglichen Weitergabe an den Kunden.

8. Vergütung

8.1 Die Nutzung der Plattform ist für den Freelancer kostenlos.

8.2 Die Vergütung des Freelancers wird auf Grundlage der bei Auftragserteilung bestätigten Stundensätze abzüglich eines vereinbarten Provisionsanteils berechnet. WorkGenius zahlt die Vergütung gleichzeitig mit der Lieferung des Arbeitsergebnisses aus.

8.3 Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses und nach Abnahme bzw. Freigabe durch den Kunden. WorkGenius stellt dem Freelancer für jeden ausgezahlten Betrag eine Gutschrift aus, die ggf. anfallende Umsatzsteuer ausweist.

8.4 Die Auszahlung der Vergütung erfolgt über den Anbieter Hyperwallet. Die Registrierung bei Hyperwallet sowie die Vorlage eines Ausweisdokuments sind hierfür erforderlich; die Registrierung ist erst bei einer Auszahlungsanfrage möglich. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang der Auszahlungsanfrage. Kosten für Auszahlungen auf Bankkonten außerhalb Deutschlands trägt der Freelancer. Die allgemeinen Kosten von Hyperwallet trägt WorkGenius. Guthaben, das nicht innerhalb eines (1) Jahres ausgezahlt wird, kann WorkGenius mit einer Jahresgebühr von 10,00 EUR inkl. gesetzlicher MwSt. belasten.

8.5 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Rechte von WorkGenius zur Sperrung und Löschung

9.1 WorkGenius ist berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Freelancer gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt oder konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß vorliegen:

(a) Löschung oder Deaktivierung von Inhalten (insbesondere des öffentlichen Profils)

(b) Abmahnung des Freelancers

(c) Einschränkung der Plattformnutzung

(d) Vorübergehende Sperrung des Freelancer-Kontos

(e) Dauerhafte Sperrung des Freelancer-Kontos

9.2 Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt WorkGenius die berechtigten Interessen des Freelancers, insbesondere ein etwaiges fehlendes Verschulden. WorkGenius informiert den Freelancer per E-Mail und gibt ihm – außer bei vorsätzlichen oder schwerwiegenden Verstößen – Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor dauerhafte Maßnahmen ergriffen werden.

10. Haftung von WorkGenius

10.1 WorkGenius haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WorkGenius nur für:

(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie

(b) Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und maximal 125 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt.

10.2 WorkGenius haftet nicht für Internetausfälle, die WorkGenius nicht zu vertreten hat, sowie nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Freelancer verursacht werden.

10.3 Bei Datenverlust durch einfache Fahrlässigkeit von WorkGenius ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Freelancer eingetreten wäre.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von WorkGenius sowie für Inhalte verlinkter Datenbanken oder Websites Dritter.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit WorkGenius eine Garantie übernommen hat oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 WorkGenius und der Freelancer behandeln Geschäftsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, die ihnen im Zuge der Vertragserfüllung bekannt werden, streng vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Dies gilt insbesondere für Informationen über Kunden sowie über die über die Plattform erteilten und ausgeführten Aufträge. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die gesamte Dauer der Registrierung sowie für fünf (5) Jahre nach Löschung des Accounts und Ausführung des letzten Auftrags.

11.2 Pressemitteilungen oder sonstige öffentliche Bekanntmachungen über bestehende Vertragsbeziehungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. Der Freelancer stimmt der Verwendung seines Namens, seines Unternehmens und seines Logos durch WorkGenius für Referenz- und Marketingzwecke zu. Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11.3 WorkGenius und der Freelancer verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Für die Nutzung der Plattform gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von WorkGenius, abrufbar unter https://www.workgenius.com/de/datenschutz/.

12. Dauer des Nutzungsverhältnisses und Kündigung

12.1 Das Nutzungsverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit. WorkGenius und der Freelancer können das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).

12.2 Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses berührt nicht laufende, bereits bestätigte Aufträge; diese werden nach Maßgabe dieser AGB zu Ende geführt. WorkGenius kann mit Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr benötigte Funktionen des Freelancer-Kontos deaktivieren.

12.3 WorkGenius ist berechtigt, die Zugangsdaten des Freelancers zu sperren und alle eingestellten Daten nach dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses und vollständiger Abwicklung aller laufenden Aufträge zu löschen. Daten, die für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke erforderlich sind, werden weiterhin gespeichert.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Auf das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Freelancer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. WorkGenius ist jedoch auch berechtigt, den Freelancer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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