zur Nutzung der WorkGenius-Plattform
Über die auf der Webseite https://www.workgenius.com/de/ betriebene Plattform (nachfolgend „Plattform") bietet die WorkGenius GmbH, Gerhofstraße 10–12, 20354 Hamburg (nachfolgend „WorkGenius"), Unternehmen (nachfolgend „Kunden") die Möglichkeit, die Leistungen von selbständigen professionellen Fachkräften (nachfolgend „Freelancer") in Anspruch zu nehmen, um von den Kunden auf der Plattform eingestellte Aufträge (nachfolgend „Aufträge") auszuführen. WorkGenius nutzt insbesondere künstliche Intelligenz, um aus dem Pool an auf der Plattform registrierten Freelancern durch vorrangig datengetriebenes Matching geeignete Freelancer für die Auftragsausführung zu identifizieren. Der Kunde kann auswählen, an welche Freelancer die einzelnen Aufträge vergeben werden sollen, wobei die Vergabe der Aufträge über WorkGenius erfolgt und WorkGenius Vertragspartner der beauftragten Freelancer wird. Die Plattform ermöglicht neben der Auftragsvergabe auch die Abwicklung der Aufträge und das Auftragsmanagement.
Diese AGB gelten für alle Unternehmen, die sich auf der Plattform registrieren und Aufträge über die Plattform erteilen. Mit der Registrierung auf der Plattform erkennt der Kunde diese AGB an.
1.1 Diese AGB regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen WorkGenius und dem Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform sowie die Erteilung und Abwicklung von Aufträgen. Sie gelten ausschließlich; abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses, selbst wenn WorkGenius ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Umfang und Vergütung der über die Plattform erteilten Aufträge richten sich nach den jeweils bei Auftragserteilung auf der Plattform angezeigten und vom Kunden bestätigten Konditionen. Aus diesen AGB ergibt sich keine Verpflichtung des Kunden zur Erteilung von Aufträgen oder von WorkGenius zur Vermittlung von Freelancern für jeden vom Kunden eingestellten Auftrag. Einzelheiten zur Auftragserteilung sind in Ziffer 3 geregelt.
1.3 Nebenabreden und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch WorkGenius.
1.4 Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen einer Regelung in diesen AGB und den bei Auftragserteilung bestätigten auftragsspezifischen Konditionen haben die auftragsspezifischen Konditionen in Bezug auf den jeweiligen Auftrag Vorrang. Dies stellt keine Änderung dieser AGB dar und hat keine Auswirkungen auf andere Aufträge.
1.5 WorkGenius ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zu ändern. Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. WorkGenius wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist WorkGenius berechtigt, das Nutzungsverhältnis ordentlich zu kündigen.
2.1 WorkGenius bietet dem Kunden über die Plattform die Möglichkeit, Aufträge an registrierte Freelancer zu vergeben, die vergebenen Aufträge abzuwickeln und das Auftragsmanagement zu bündeln. WorkGenius ist gegenüber dem Kunden nicht selbst zur Erbringung der beauftragten Leistungen verpflichtet, sondern ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang. WorkGenius schließt zur Ausführung der Aufträge des Kunden Verträge mit den jeweils ausgewählten Freelancern (nachfolgend „Freelancer-Verträge") und stellt dem Kunden das vom Freelancer erstellte Arbeitsergebnis (nachfolgend „Arbeitsergebnis") nach Maßgabe der Ziffer 4.1 zur Verfügung. Die beauftragten Freelancer werden ausschließlich auf selbständiger Basis tätig. Ein Angestelltenverhältnis zwischen dem Freelancer und WorkGenius oder zwischen dem Freelancer und dem Kunden kommt nicht zustande.
2.2 Für die Nutzung der Plattform richtet WorkGenius dem Kunden einen Kunden-Account ein, hinterlegt die Stammdaten des Kunden (z.B. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse für Rechnungen, Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Kontaktperson mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer) und stellt dem Kunden für jeden Nutzer die Zugangsdaten für den Zugriff auf die Plattform (nachfolgend „Login-Daten") per E-Mail zur Verfügung. Die Login-Daten behalten während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses ihre Gültigkeit und sind nicht übertragbar.
2.3 Die von WorkGenius auf der Plattform bereitgestellten Leistungen umfassen insbesondere:
2.4 Der Zugriff des Kunden auf die Plattform erfolgt ausschließlich über den bereitgestellten Kunden-Account. Eine Übergabe der Software (z.B. durch Herunterladen auf die Hardware des Kunden) ist nicht Bestandteil der Leistung.
2.5 WorkGenius behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Nutzeroberflächen zu ändern. Verbesserungen oder Erweiterungen (z.B. neue Features oder Upgrades), die nicht mit einer Erhöhung der geschuldeten Vergütung verbunden sind, kann WorkGenius ohne Vorankündigung vornehmen. Sonstige wesentliche Änderungen nimmt WorkGenius nur vor, wenn hierdurch der Zweck der Plattformnutzung nicht erheblich beeinträchtigt wird; der Kunde wird mit angemessener Frist vorab informiert.
2.6 WorkGenius ist bestrebt, die Plattform möglichst ununterbrochen abrufbar zu halten. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform jedoch nicht geschuldet. WorkGenius gewährleistet insbesondere keinen Erfolg des Zugangs zur Plattform, soweit dieser von Leistungen Dritter abhängt, auf die WorkGenius keinen Einfluss hat (z.B. Internet-Zugangsdienste des Kunden).
2.7 Leistungsort für sämtliche von WorkGenius erbrachten Leistungen ist Hamburg.
3.1 Wenn der Kunde einen Freelancer über die Plattform beauftragen möchte, gibt er die Einzelheiten des gewünschten Auftrags in einem auf der Plattform bereitgestellten Auftragsformular ein – insbesondere Leistungsumfang, gewünschte Arbeitsergebnisse, Ausführungsfristen, erforderliche Qualifikationen und Budget. Vor der verbindlichen Auftragserteilung kann der Kunde einen eingestellten Auftrag jederzeit löschen oder anpassen.
3.2 WorkGenius schlägt dem Kunden geeignete Freelancer vor. Mit den Vorschlägen werden dem Kunden die wesentlichen Qualifikationen, die Verfügbarkeit, die bisherige Bewertung durch andere Nutzer der Plattform sowie der Stundensatz des jeweiligen Freelancers angezeigt. Zur Evaluierung der möglichen Zusammenarbeit kann der Kunde vorab über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle mit den vorgeschlagenen Freelancern kommunizieren.
3.3 Die Auswahl eines Freelancers durch den Kunden stellt sein verbindliches Angebot zur Auftragserteilung zu den angezeigten Konditionen dar. Mit Bestätigung des Auftrags durch WorkGenius über die Plattform kommt ein verbindlicher Auftrag zwischen WorkGenius und dem Kunden zustande. WorkGenius schließt daraufhin den entsprechenden Freelancer-Vertrag mit dem ausgewählten Freelancer ab. Die Abwicklung – insbesondere Rechnungstellung und Bezahlung des Freelancers – obliegt WorkGenius.
3.4 WorkGenius übernimmt keine Garantie dafür, dass sich ein geeigneter Freelancer für einen Auftrag findet. Findet sich innerhalb der vom Kunden genannten Ausführungsfrist kein geeigneter Freelancer, deaktiviert WorkGenius den Auftrag und setzt den Kunden davon in Kenntnis. Der Kunde kann den Auftrag bei Bedarf erneut einstellen. WorkGenius archiviert deaktivierte Aufträge für sechs (6) Monate und löscht sie danach.
4.1 Je nach Leistungsumfang stellt WorkGenius dem Kunden das Arbeitsergebnis entweder direkt über den Freelancer oder zum Download über die Plattform zur Verfügung. WorkGenius stellt sicher, dass der Freelancer dem Kunden die Urheber- und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen nach Maßgabe der Ziffer 8.4 einräumt.
4.2 Für die Qualität des Arbeitsergebnisses ist der vom Kunden ausgewählte Freelancer verantwortlich. WorkGenius schuldet lediglich die Beauftragung des Freelancers entsprechend den Vorgaben des Kunden und auf Grundlage des vorrangig KI-unterstützten Auswahlprozesses. WorkGenius ist nicht verpflichtet, das Arbeitsergebnis inhaltlich zu prüfen oder abzunehmen.
4.3 Etwaige Mängel oder Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang des Arbeitsergebnisses, gegenüber WorkGenius schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls bestätigt der Kunde per E-Mail oder über die Bestätigungsfunktion der Plattform die ordnungsgemäße Ausführung. Das Arbeitsergebnis gilt auch ohne ausdrückliche Bestätigung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der genannten Frist unter Angabe eines konkreten Mangels widerspricht oder das Arbeitsergebnis bereits tatsächlich nutzt.
4.4 Bei fristgerecht angezeigten Mängeln wirkt WorkGenius darauf hin, dass der Freelancer die erforderlichen Nachbesserungen erbringt. WorkGenius tritt dem Kunden etwaige Ansprüche gegen den Freelancer wegen Schlechterfüllung des Freelancer-Vertrags ab, soweit dies rechtlich möglich ist.
4.5 Für die Einhaltung der vom Kunden vorgegebenen Ausführungsfrist ist der Freelancer verantwortlich. Kann der Freelancer vereinbarte Fristen nicht einhalten, informiert er den Kunden über die Plattform unverzüglich und teilt gleichzeitig eine neue voraussichtliche Ausführungsfrist mit.
4.6 Der Freelancer reicht im regelmäßigen Turnus Timesheets über die geleisteten Stunden ein. Der Kunde prüft die eingereichten Timesheets innerhalb einer Frist von einer (1) Woche und gibt sie frei oder lehnt sie ab. Freigegebene Timesheets werden der Vergütungsabrechnung zugrunde gelegt. Soweit kein Einvernehmen über streitige Stunden erzielt werden kann, werden grundsätzlich alle vom Freelancer eingereichten Stunden zugrunde gelegt – es sei denn, es bestehen objektive Anhaltspunkte für eine überhöhte Stundenzahl oder für Leistungen, die nicht Gegenstand des Auftrags waren.
4.7 Der Kunde gibt nach jeder Auftragsausführung eine Bewertung des Freelancers ab. Diese Bewertung fließt in künftige Auswahlprozesse ein.
5.1 Die Registrierung als Freelancer setzt voraus, dass der Freelancer geeignete Angaben zu seinen Qualifikationen macht und diese anhand aussagekräftiger Unterlagen nachweist. WorkGenius ist zu einer Verifizierung dieser Angaben gegenüber dem Kunden nur dann verpflichtet, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Angaben unrichtig sind.
5.2 Der Kunde kann durch bestimmte Voreinstellungen beeinflussen, welche Freelancer für seine Aufträge vorgeschlagen werden (z.B. durch Angabe einer Mindestbewertung).
5.3 Vor und während der Ausführung eines Auftrags kann der Kunde über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle mit dem Freelancer kommunizieren. Die Kommunikation außerhalb der Plattform ist zulässig, entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen Pflichten aus diesen AGB.
6.1 Als Gegenleistung für die Nutzung der Plattform zahlt der Kunde eine auftragsbasierte Vergütung für die Beauftragung von Freelancern. Die Nutzung der Plattform selbst ist kostenlos. Höhe und Fälligkeit der auftragsbasierten Vergütung richten sich nach den bei Auftragserteilung angezeigten und vom Kunden bestätigten Konditionen.
6.2 Die auftragsbasierte Vergütung berechnet sich auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze. WorkGenius behält einen Provisionsanteil ein und zahlt die verbleibende Vergütung Zug-um-Zug gegen Lieferung des Arbeitsergebnisses an den Freelancer aus.
6.3 WorkGenius stellt die geschuldete Vergütung zum Fälligkeitszeitpunkt in Rechnung, ggf. in monatlichen Sammelrechnungen für mehrere Aufträge. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
6.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.5 Mit Ablauf vereinbarter Zahlungsfristen kommt der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Verzug. WorkGenius ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6.6 WorkGenius behält sich vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug die Auftragserteilung von einer Vorauszahlung oder der Einrichtung einer ausreichenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
6.7 Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.1 Der Kunde ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte – insbesondere Leistungsbeschreibungen, Budgetangaben und Weisungen an den Freelancer – vollumfänglich verantwortlich. WorkGenius ist nicht verpflichtet, die Eignung des beauftragten Leistungsumfangs für den vom Kunden verfolgten Zweck zu prüfen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, möglichst vollständige und genaue Angaben zu den auszuführenden Aufträgen zu machen und dem Freelancer alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, kann er hieraus keine Ansprüche gegen WorkGenius oder den Freelancer herleiten.
7.3 Der Kunde hat gegenüber dem Freelancer keine Weisungsbefugnis hinsichtlich Tätigkeitsort und Einsatzzeiten, soweit dies nicht im Einzelfall aufgrund der Natur des Auftrags ausnahmsweise erforderlich ist (z.B. Anwesenheit bei Veranstaltungen des Kunden). WorkGenius weist ausdrücklich darauf hin, dass eine faktische Eingliederung des Freelancers in die Betriebsorganisation des Kunden das Risiko einer Scheinselbständigkeit begründen kann, für deren Folgen der Kunde allein verantwortlich ist.
7.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und die gewünschten Aufträge gesetzlich zulässig sind. Der Kunde stellt WorkGenius von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden eingestellten Inhalte oder erteilten Weisungen geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche von WorkGenius bleiben unberührt.
7.5 Der Kunde hält seine Login-Daten geheim und sichert seinen Kunden-Account durch geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff. Der Zugang zum Kunden-Account ist nur denjenigen Mitarbeitern gestattet, für die Nutzerlizenzen erworben wurden; die Login-Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde informiert WorkGenius umgehend, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Accounts bestehen. WorkGenius sperrt den Zugang unberechtigter Nutzer, sobald ihr davon Kenntnis erlangt. WorkGenius behält sich das Recht vor, Login-Daten aus Sicherheitsgründen zu ändern; der Kunde wird hierüber unverzüglich per E-Mail informiert.
8.1 Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für von WorkGenius erstellte Werke (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken, Plattform-Inhalte) verbleibt allein bei WorkGenius.
8.2 WorkGenius räumt dem Kunden ein einfaches, räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das vertragsgemäß notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
8.3 Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Plattformelementen in anderen Medien oder Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WorkGenius nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht nach §§ 12 bis 27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung von WorkGenius erstellten Unterlagen steht ausschließlich WorkGenius zu, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
8.4 WorkGenius stellt durch entsprechende Vereinbarung im Freelancer-Vertrag sicher, dass der Freelancer dem Kunden an den Arbeitsergebnissen mit Zahlung der Freelancer-Vergütung das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizensierbare Recht einräumt, die Arbeitsergebnisse für seine Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und an Dritte zu übertragen. Dies erstreckt sich – soweit rechtlich möglich – ebenfalls auf vorbestehende Werke, insbesondere Know-how, Methoden oder andere Werkzeuge, die der Freelancer zur Erzielung des Arbeitsergebnisses verwendet.
9.1 WorkGenius ist berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Kunde gegen diese AGB, gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt oder konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß bestehen:
(a) Löschen oder Deaktivieren von Inhalten, die vom Kunden auf der Plattform eingestellt worden sind
(b) Verwarnung des Kunden
(c) Einschränkung der Nutzung der Plattform
(d) Vorläufige Sperrung des Kunden-Accounts
(e) Außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses und endgültige Sperrung des Kunden-Accounts
9.2 WorkGenius wählt die Maßnahme unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere ob dieser den Verstoß verschuldet hat. WorkGenius informiert den Kunden über die ergriffene Maßnahme per E-Mail und gibt ihm – außer bei vorsätzlichen oder schwerwiegenden Verstößen – Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor dauerhafte Maßnahmen ergriffen werden.
10.1 Während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten danach darf der Kunde einen auf der Plattform registrierten Freelancer außerhalb der Plattform nur gegen Zahlung einer gesondert mit WorkGenius zu vereinbarenden Vergütung beauftragen. Dies gilt auch bei indirekter Beauftragung oder Vermittlung an verbundene Unternehmen des Kunden.
10.2 Übernimmt der Kunde einen auf der Plattform registrierten Freelancer innerhalb der Laufzeit oder innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses dauerhaft in eine abhängige Festanstellung, ist eine Einmalzahlung in Höhe von drei (3) Netto-Monatsgehältern des übernommenen Freelancers an WorkGenius fällig, sofern nicht individuell eine abweichende Vergütung vereinbart wurde. Dasselbe gilt bei der Übernahme von Mitarbeitern von WorkGenius in eine Festanstellung.
10.3 Die jeweilige Vergütung nach Ziffer 10.1 und 10.2 ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beauftragung bzw. Abschluss des Anstellungsvertrags fällig.
10.4 Ziffer 10 gilt nicht für Freelancer, mit denen der Kunde bereits vor deren Registrierung auf der Plattform nachweislich zusammengearbeitet hat und die sich auf Initiative des Kunden im Rahmen der „Bring Your Own Freelancer"-Funktion registriert haben.
11.1 WorkGenius haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WorkGenius ausschließlich für:
(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
(b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und der Höhe nach auf maximal 125 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt.
11.2 In Bezug auf die über die Plattform vergebenen Aufträge haftet WorkGenius ausschließlich für die ordnungsgemäße Vorauswahl und Vermittlung geeigneter Freelancer sowie den Abschluss der Freelancer-Verträge gemäß den Vorgaben des Kunden. Eine Haftung für die inhaltliche Qualität, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit der Leistungserbringung durch die Freelancer ist ausgeschlossen.
11.3 Für Störungen der Internetverfügbarkeit, die WorkGenius nicht zu vertreten hat, sowie für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden verursacht worden sind, übernimmt WorkGenius keine Haftung.
11.4 Bei Datenverlust durch einfache Fahrlässigkeit von WorkGenius ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von WorkGenius sowie bei Weiterleitungen auf Datenbanken oder Websites Dritter.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit WorkGenius eine Garantie übernommen hat oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
12.1 Die Parteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Nutzung der Plattform bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Durchführung der Aufträge zu verwenden. Sie verpflichten ihre Mitarbeiter entsprechend. WorkGenius verpflichtet auch die beauftragten Freelancer zur Geheimhaltung nach Maßgabe dieser Ziffer. Die Geheimhaltungspflicht gilt für fünf (5) Jahre nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.
12.2 Pressemitteilungen oder sonstige öffentliche Bekanntmachungen über die Geschäftsbeziehung zwischen WorkGenius und dem Kunden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. Der Kunde stimmt bereits jetzt der Verwendung seines Unternehmensnamens und seines Logos durch WorkGenius zu Referenz- und Marketingzwecken zu. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
12.3 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Sofern WorkGenius im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von WorkGenius, abrufbar unter https://www.workgenius.com/de/datenschutz/.
13.1 Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für WorkGenius insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt oder mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
13.3 Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses lässt bereits erteilte und laufende Aufträge unberührt; diese werden nach Maßgabe dieser AGB zu Ende geführt. Noch nicht vergebene Aufträge werden von WorkGenius zum Zeitpunkt der Beendigung von der Plattform entfernt.
13.4 WorkGenius ist berechtigt, dreißig (30) Kalendertage nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses und vollständiger Abwicklung aller laufenden Aufträge die Login-Daten zu sperren und alle vom Kunden auf der Plattform eingestellten Daten zu löschen. Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder für Abrechnungs- und Nachweiszwecke benötigt werden, werden entsprechend länger gespeichert.
13.5 WorkGenius ist berechtigt, ausstehende Forderungen gegen den Kunden von etwaigen Vorauszahlungen oder Guthaben des Kunden abzuziehen. Verbleibende Guthaben werden innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung und vollständiger Abwicklung aller laufenden Aufträge ausgezahlt.
13.6 Ziffer 10 (Abwerbeverbot), Ziffer 11 (Haftung) und Ziffer 12 (Vertraulichkeit) gelten nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB durch individuelle Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Änderungen dieser AGB gegenüber allen Kunden erfolgen nach Maßgabe der Ziffer 1.5.
14.2 WorkGenius ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu übertragen. Im Übrigen ist eine Übertragung nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig; die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit möglich, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.
14.4 Für die Rechtsbeziehung zwischen WorkGenius und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. WorkGenius ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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