Rechtliches

Datenschutz‑ und Datensicherheitsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 21. Januar 2026

Zweck und Geltungsbereich

Im Rahmen der täglichen Geschäftstätigkeit verarbeitet WorkGenius verschiedene personenbezogene Daten, einschließlich Daten über:

  • Aktuelle, frühere und potenzielle Mitarbeitende
  • Kunden
  • Nutzer und Besucher unserer Websites
  • Abonnenten
  • Weitere Stakeholder

Bei der Erhebung und Nutzung dieser Daten unterliegt das Unternehmen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, die festlegen, wie solche Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Zweck dieser Richtlinie ist es, die relevanten gesetzlichen Anforderungen darzustellen und zu beschreiben, welche Schritte WorkGenius unternimmt, um diese einzuhalten. Dies gilt für alle Systeme, Personen und Prozesse, die die Informationssysteme des Unternehmens bilden – einschließlich Board‑Mitglieder, Geschäftsführung, Mitarbeitende, Lieferanten sowie weiterer Dritter, die Zugriff auf Systeme von WorkGenius haben.

Anwendbare Datenschutzgesetze

Die folgende Liste zeigt die wichtigsten Datenschutzgesetze, die für die Länder (oder Ländergruppen) und Bundesstaaten gelten, in denen WorkGenius tätig ist.

Europäische Union

General Data Protection Regulation (GDPR)

USA – Kalifornien

California Consumer Privacy Act (CCPA)

WorkGenius ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Gesetze jederzeit einzuhalten. Auch wenn es Unterschiede in den jeweiligen Vorschriften gibt, legt diese Richtlinie zentrale Grundprinzipien fest, die in der Regel in Datenschutzgesetzen zu beachten sind.

Wichtig: Bei Verstößen gegen Datenschutzgesetze können erhebliche Bußgelder anfallen. Es ist die Politik von WorkGenius, die Einhaltung der anwendbaren Gesetze jederzeit klar und nachvollziehbar nachweisen zu können.

Begriffsbestimmungen

Die in Datenschutzgesetzen verwendeten Definitionen unterscheiden sich. Es ist daher nicht sinnvoll, alle Definitionen hier vollständig abzubilden. Die in dieser Richtlinie verwendeten Begriffe sind wie folgt zu verstehen:

Personenbezogene Daten

Alle Informationen, die (a) zur Identifizierung der betroffenen Person verwendet werden können oder (b) direkt oder indirekt mit einer betroffenen Person verknüpft sind oder verknüpft werden können.

Betroffene Person

Natürliche Person, auf die sich personenbezogene Daten beziehen (in Datenschutzgesetzen häufig auch „Data Subject“).

Verarbeitung personenbezogener Daten

Vorgang oder Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, z.B. Erheben, Speichern, Ändern, Abrufen, Abfragen, Offenlegen, Anonymisieren, Pseudonymisieren, Verbreiten oder anderweitiges Bereitstellen, Löschen oder Vernichten.

Data Controller

Datenschutz‑Stakeholder (oder mehrere Stakeholder), der/die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt/festlegen, ausgenommen natürliche Personen, die Daten für ausschließlich persönliche Zwecke nutzen.

Data Processor

Datenschutz‑Stakeholder, der personenbezogene Daten im Auftrag eines Data Controllers und gemäß dessen Weisungen verarbeitet.

Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzgesetze basieren auf einer Reihe grundlegender Prinzipien:

1

Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz

Personenbezogene Daten werden rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise verarbeitet.

2

Zweckbindung

Personenbezogene Daten werden für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet.

3

Datenminimierung

Personenbezogene Daten sind dem Zweck angemessen, erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt.

4

Richtigkeit

Personenbezogene Daten sind sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand; unrichtige Daten sind unverzüglich zu löschen oder zu berichtigen.

5

Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten werden nur so lange in identifizierbarer Form gespeichert, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

6

Integrität und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, dass durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eine angemessene Sicherheit gewährleistet wird – einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung.

Besondere Kategorien: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben bzw. der sexuellen Orientierung hervorgehen, ist grundsätzlich untersagt, sofern keine zulässige Ausnahme greift.

Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte werden bei WorkGenius durch geeignete Verfahren unterstützt:

Recht auf Information

Bei Datenerhebung oder innerhalb eines Monats

Auskunftsrecht

Antwort innerhalb eines Monats

Recht auf Berichtigung

Antwort innerhalb eines Monats

Recht auf Löschung

Ohne unangemessene Verzögerung

Recht auf Einschränkung

Ohne unangemessene Verzögerung

Datenübertragbarkeit

Antwort innerhalb eines Monats

Widerspruchsrecht

Bei Eingang des Widerspruchs

Rechte bei automatisierten Entscheidungen

Soweit anwendbar

Wenn WorkGenius auf einen Antrag nicht reagiert, informieren wir die betroffene Person innerhalb eines Monats über die Gründe. Bei unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann WorkGenius eine angemessene Gebühr verlangen oder die Bearbeitung ablehnen.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Es ist die Politik von WorkGenius, die passende Rechtsgrundlage für Verarbeitungen zu bestimmen und diese gemäß den anwendbaren Vorschriften zu dokumentieren. Zu den wichtigsten Grundlagen gehören:

Einwilligung

Soweit erforderlich, holt WorkGenius die Einwilligung einer betroffenen Person ein, um Daten zu erheben und zu verarbeiten. Transparente Informationen über die Nutzung werden zum Zeitpunkt der Einwilligung bereitgestellt. Wenn personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, werden Informationen innerhalb eines Monats zur Verfügung gestellt.

Erfüllung eines Vertrags

Wenn personenbezogene Daten erforderlich sind, um einen Vertrag mit der betroffenen Person zu erfüllen, ist keine Einwilligung nötig. Dies ist häufig der Fall, wenn der Vertrag ohne die betreffenden Daten nicht abgeschlossen oder erfüllt werden kann.

Rechtliche Verpflichtung

Wenn personenbezogene Daten erforderlich sind, um geltendes Recht einzuhalten, ist keine Einwilligung nötig. Dies kann z.B. bei Daten im Zusammenhang mit Beschäftigung oder Steuern der Fall sein.

Lebenswichtige Interessen

Wenn personenbezogene Daten erforderlich sind, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen, kann dies als Rechtsgrundlage dienen. WorkGenius dokumentiert entsprechende Nachweise, wenn diese Grundlage genutzt wird.

Aufgabe im öffentlichen Interesse

Wenn WorkGenius eine Aufgabe im öffentlichen Interesse oder im Rahmen einer amtlichen Befugnis erfüllt, wird keine Einwilligung eingeholt. Die Bewertung wird dokumentiert und bei Bedarf als Nachweis bereitgestellt.

Berechtigte Interessen

Wenn die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten im berechtigten Interesse von WorkGenius liegt und die Rechte und Freiheiten betroffener Personen voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigt, kann dies als Rechtsgrundlage dienen. Die Abwägung wird dokumentiert.

Privacy by Design

WorkGenius folgt dem Prinzip „Privacy by Design“ und stellt sicher, dass bei der Definition und Planung neuer oder wesentlich geänderter Systeme, die personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten, Datenschutzaspekte angemessen berücksichtigt werden – einschließlich der Durchführung von Privacy‑Impact‑Assessments.

Ein Privacy‑Impact‑Assessment umfasst:

  • Prüfung, welche Arten personenbezogener Daten wie und zu welchen Zwecken verarbeitet werden
  • Bewertung, ob die geplante Verarbeitung notwendig und verhältnismäßig in Bezug auf den/die Zweck(e) ist
  • Bewertung der Risiken für betroffene Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Festlegung notwendiger Kontrollen, um identifizierte Risiken zu adressieren und Compliance nachzuweisen

Techniken wie Datenminimierung, Pseudonymisierung und Verschlüsselung werden – soweit anwendbar – berücksichtigt, einschließlich am Ende der Verarbeitung. Wenn eine Datenschutz‑Folgenabschätzung ein hohes Risiko ergibt, konsultiert WorkGenius vor der Verarbeitung die zuständige Aufsichtsbehörde.

Verträge und internationale Übermittlungen

Verträge mit Bezug zu personenbezogenen Daten

WorkGenius stellt sicher, dass alle Beziehungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, einem dokumentierten Vertrag unterliegen, der die nach den anwendbaren Vorschriften erforderlichen Informationen und Bedingungen enthält.

Internationale Übermittlungen

Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen Ländern werden vorab sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen der durch anwendbare Vorschriften vorgegebenen Grenzen stattfinden.

  • Wenn kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, werden geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln eingesetzt
  • Unternehmensinterne internationale Datenübermittlungen unterliegen Binding Corporate Rules (BCR)

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzgesetze sehen häufig die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DPO) vor, z.B. wenn eine Organisation eine Behörde ist, großflächig überwacht oder besonders sensible Daten in großem Umfang verarbeitet.

Auf Basis dieser Kriterien erfordert WorkGenius die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Der DPO verfügt über ein angemessenes Wissensniveau und kann entweder intern besetzt oder an einen geeigneten Dienstleister ausgelagert werden.

Meldung von Datenschutzverletzungen

Es ist die Politik von WorkGenius, bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Information betroffener Parteien im Zusammenhang mit Verletzungen personenbezogener Daten fair und verhältnismäßig vorzugehen.

72‑Stunden‑Regel: Wenn eine Datenschutzverletzung bekannt wird, die voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellt, wird die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert (wie von der GDPR gefordert).

Wenn WorkGenius als Data Processor agiert, informiert WorkGenius den Data Controller über den Sicherheitsvorfall. Die Bearbeitung erfolgt gemäß unserer Security‑Incident‑Response‑Policy.

Sicherstellung der Compliance

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt, um sicherzustellen, dass WorkGenius jederzeit dem Accountability‑Prinzip der Datenschutzgesetze entspricht:

  • Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ist klar und eindeutig
  • Ein Datenschutzbeauftragter wird bestellt (sofern erforderlich)
  • Alle Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, kennen ihre Verantwortlichkeiten
  • Datenschutz‑Schulungen werden für alle relevanten Mitarbeitenden durchgeführt
  • Regeln zur Einwilligung werden befolgt
  • Prozesse sind verfügbar, damit betroffene Personen ihre Rechte ausüben können
  • Verfahren mit Bezug zu personenbezogenen Daten werden regelmäßig überprüft
  • „Privacy by Design“ wird für alle neuen oder geänderten Systeme und Prozesse angewendet

Die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten umfasst:

  • • Name der Organisation und relevante Details
  • • Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • • Kategorien betroffener Personen und verarbeiteter Daten
  • • Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
  • • Vereinbarungen und Mechanismen für Übermittlungen in andere Länder
  • • Aufbewahrungs‑/Löschfristen
  • • Relevante technische und organisatorische Kontrollen

Ausnahmen und Durchsetzung

Ausnahmen

Geschäftliche Anforderungen von WorkGenius, lokale Situationen sowie Gesetze und Vorschriften können gelegentlich eine Ausnahme von dieser oder anderen Richtlinien erforderlich machen. Wenn eine Ausnahme notwendig ist, bestimmt die Geschäftsführung von WorkGenius einen geeigneten alternativen Ansatz.

Durchsetzung

Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie oder andere Richtlinien bzw. Verfahren von WorkGenius kann arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen – bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. WorkGenius behält sich das Recht vor, zuständige Strafverfolgungsbehörden über rechtswidrige Aktivitäten zu informieren und bei Ermittlungen zu kooperieren.

Jede Person, die aufgefordert wird, eine Tätigkeit auszuführen, die sie als Verstoß gegen diese Richtlinie ansieht, muss eine schriftliche oder mündliche Beschwerde so schnell wie möglich an die eigene Führungskraft oder eine andere Führungskraft bei WorkGenius richten.

Verantwortung, Review und Audit

WorkGenius überprüft und aktualisiert Sicherheitsrichtlinien und Pläne mindestens jährlich, um die organisatorischen Sicherheitsziele und regulatorischen Anforderungen einzuhalten. Ergebnisse werden intern an geeignete Stellen kommuniziert, Feststellungen werden bis zur Behebung nachverfolgt. Änderungen werden innerhalb der Organisation bekannt gemacht.