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Einkauf und Kosten

Personalkosten berechnen: Vollkosten einer Stelle und der faire Vergleich mit Freelancern

WorkGenius Team
WorkGenius Team Redaktion, WorkGenius
21. Oktober 2026 | 6 Min. Lesezeit
Personalkosten berechnen: Vollkosten einer Stelle und der faire Vergleich mit Freelancern

Wer den Tagessatz eines Freelancers mit dem Monatsgehalt einer Festanstellung vergleicht, vergleicht zwei verschiedene Dinge. Dieser Beitrag zeigt, woraus die Vollkosten einer internen Stelle bestehen, wie Sie daraus einen belastbaren Stundensatz rechnen und wann externe Kapazität wirtschaftlich ist.

Die Ausgangszahl: was eine Arbeitsstunde in Deutschland kostet

Das Statistische Bundesamt beziffert die Arbeitskosten regelmäßig. Für 2025 gilt: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs zahlten durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde, 3,6 Prozent mehr als 2024 mit 43,50 Euro. Im EU-Durchschnitt waren es 34,90 Euro, Deutschland liegt damit rund 29 Prozent darüber.

Noch wichtiger für Ihre Kalkulation ist das Verhältnis von Brutto zu Gesamtkosten. Das Statistische Bundesamt weist für Deutschland 29 Euro Lohnnebenkosten je 100 Euro Bruttoverdienst aus, ein Wert, der seit 2022 stabil ist. Aus 100 Euro Gehalt werden also rund 129 Euro Arbeitskosten.

Zwei Einschränkungen gehören dazu, damit Sie die Zahl richtig einordnen: Der Wert für 2025 ist eine Schätzung auf Basis der Arbeitskostenerhebung 2020, und es handelt sich um einen Durchschnitt über alle Branchen. Ihre eigene Quote kann darüber oder darunter liegen.

Woraus die Lohnnebenkosten bestehen

Das Statistische Bundesamt zählt dazu die Sozialbeiträge der Arbeitgeber einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sonstige Aufwendungen und die Steuern zulasten des Arbeitgebers. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber machen dabei rund 23 Prozent der gesamten Arbeitskosten aus.

In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 241 SGB V). Beschäftigte und Arbeitgeber tragen die nach dem Arbeitsentgelt bemessenen Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte (§ 249 Abs. 1 SGB V). Die Sätze der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung stehen dagegen nicht fest im Gesetz, sondern werden angepasst und bekannt gegeben. Für die Rentenversicherung beschreibt § 158 SGB VI nur den Mechanismus und bestimmt, dass der Beitragssatz auf eine Dezimalstelle aufzurunden ist. Prüfen Sie diese Sätze daher für das jeweilige Jahr.

Der zweite Hebel: bezahlte Zeit ist nicht produktive Zeit

Vollkosten entstehen pro Jahr, Leistung entsteht nur an Arbeitstagen. Zwei gesetzliche Positionen verkleinern die produktive Zeit unabhängig von allem anderen:

  • Urlaub: "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage" (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, bei einer Fünftagewoche entsprechen die 24 Werktage also 20 Arbeitstagen. Tarif- und Arbeitsverträge liegen in der Praxis meist darüber.
  • Krankheit: Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber "für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen" (§ 3 Abs. 1 EntgFG).

Dazu kommen Feiertage, deren Zahl sich je Bundesland unterscheidet, sowie Weiterbildung, Einarbeitung und interne Termine.

Beispielrechnung: vom Bruttogehalt zur produktiven Stunde

Die folgende Rechnung nutzt das Destatis-Verhältnis und klar benannte Annahmen. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein:

  • Bruttogehalt (Annahme): 70.000 Euro im Jahr
  • Arbeitskosten nach Destatis-Verhältnis: 70.000 × 1,29 = 90.300 Euro
  • Kalendertage minus Wochenenden: 365 - 104 = 261 Tage
  • minus Feiertage (Annahme 10): 251 Tage
  • minus gesetzlicher Mindesturlaub bei Fünftagewoche: 251 - 20 = 231 Tage
  • minus Krankheitstage (Annahme 10): 221 produktive Tage
  • bei 8 Stunden: 1.768 produktive Stunden

Daraus ergibt sich ein Vollkostensatz von rund 51 Euro je produktiver Stunde oder etwa 409 Euro je produktivem Tag. Noch nicht enthalten sind Arbeitsplatz, Hardware, Software-Lizenzen, Recruiting und die Zeit, in der eine Stelle unbesetzt ist.

Warum der Vergleich mit dem Tagessatz oft schiefgeht

Ein Tagessatz von 800 Euro wirkt neben 70.000 Euro Jahresgehalt teuer. Woraus sich so ein Satz zusammensetzt, steht im Beitrag Was kostet ein Freelancer?. Der Vergleich stimmt aber erst, wenn Sie auf beiden Seiten dasselbe messen:

Rechnet sich externe Kapazität für Ihren Bereich?

Wir gehen die Kalkulation mit Ihren Zahlen durch, statt mit Durchschnittswerten zu argumentieren.

Mit Experten sprechen
  • Rechnen Sie Vollkosten gegen Tagessatz, nicht Bruttogehalt gegen Tagessatz.
  • Rechnen Sie mit produktiven Tagen, nicht mit Kalendertagen. Der Freelancer stellt nur geleistete Tage in Rechnung, Urlaub und Krankheit tragen Sie nicht.
  • Rechnen Sie die Bindungsdauer mit. Eine Festanstellung läuft weiter, auch wenn das Projekt endet. Externe Kapazität endet mit dem Auftrag.
  • Rechnen Sie Nebenkosten mit, die nur intern anfallen, etwa Arbeitsplatz, Hardware und Weiterbildung.
  • Rechnen Sie fair zurück: Wissen, das im Haus bleibt, Führungsaufgaben und Verfügbarkeit über Jahre sprechen für die interne Stelle. Diese Posten gehören in die Entscheidung, auch wenn sie sich schlechter beziffern lassen.

Wann externe Kapazität wirtschaftlich ist

Als Faustregel aus der Praxis, keine Rechenformel, sondern eine Entscheidungshilfe:

  • Eher Freelancer: zeitlich begrenzte Vorhaben, Lastspitzen, seltene Spezialkenntnisse, Überbrückung einer Vakanz, Vorhaben mit unsicherem Fortgang
  • Eher Festanstellung: Daueraufgaben, Kernprozesse, Führungsverantwortung, Wissen, das dauerhaft im Haus bleiben muss

Fünf Tipps für Einkauf und Controlling

  1. Legen Sie einen internen Vollkostensatz fest und verwenden Sie ihn in jeder Make-or-buy-Entscheidung. Ohne diese Zahl diskutieren Fachbereich und Einkauf aneinander vorbei.
  2. Rechnen Sie in produktiven Tagen, nicht in Monaten. Das macht Angebote vergleichbar.
  3. Vereinbaren Sie Leistung statt Anwesenheit. Das hilft doppelt, kaufmännisch und bei der Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit.
  4. Erfassen Sie externe Ausgaben an einer Stelle. Verteilte Bestellungen in Fachbereichen machen den tatsächlichen Umfang unsichtbar.
  5. Prüfen Sie Verlängerungen aktiv. Ein dauerhaft verlängerter Externer ist selten die günstigste und selten die sauberste Lösung.

Wie WorkGenius dabei unterstützt

In Deutschland vermittelt WorkGenius ausschließlich echte Selbstständige. Für Einkauf und Controlling heißt das:

  • Kalkulierbare Tagessätze statt verteilter Einzelvereinbarungen
  • Eine Rechnung für viele Freelancer, statt vieler Einzelrechnungen in der Kreditorenbuchhaltung
  • Ausgaben an einer Stelle sichtbar, nach Projekt und Fachbereich auswertbar
  • Kapazität, die endet, wenn das Projekt endet, ohne Kündigungsfristen und Folgekosten

Welche Rechnung für Ihren Bereich aufgeht, hängt von Projektdauer, Skill und Auslastung ab. Genau das schauen wir uns gern gemeinsam an.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom Oktober 2026 und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ändern sich jährlich, prüfen Sie die für Ihr Jahr geltenden Werte.

Sprechen Sie mit unseren Experten

Sie wollen wissen, ob sich externe Kapazität für Ihren Bereich rechnet, und zwar mit Ihren Zahlen statt mit Durchschnittswerten? Unsere Expertinnen und Experten gehen die Rechnung mit Ihnen durch und zeigen, wie andere Unternehmen ihre externen Ausgaben steuern. Sprechen Sie mit unseren Experten oder buchen Sie eine kurze Demo. Wie Sie die Zusammenarbeit rechtssicher aufsetzen, lesen Sie in unserem Beitrag Scheinselbstständigkeit vermeiden.

Fragen zu diesem Thema?

Sprechen Sie uns direkt an, wir antworten persönlich.

Hannes Wagner

Hannes Wagner

Erster Mitarbeiter

hannes.wagner@workgenius.com
Leon Warnke

Leon Warnke

Director Customer Success & Account Management

leon.warnke@workgenius.com

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